AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Immobilienmaklerin Janine Kreiser (nachfolgend „Maklerin“) und deren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Nachweis von Verträgen über den Kauf von Immobilien. Sie gelten für alle Angebote, Leistungen und Maklerverträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Maklerin – insbesondere mit dem Empfang eines Exposés, der Objektadresse, eines Nachweises oder der Vereinbarung eines Besichtigungstermins – erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Gegenstand des Maklervertrags
Die Tätigkeit der Maklerin bezieht sich ausschließlich auf den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde aufgrund eines Objektangebots oder einer sonstigen Leistung der Maklerin in Kontakt mit einem Verkäufer tritt oder deren Dienste bewusst in Anspruch nimmt.
Die Maklerin wird nur dann beratend, vermittelnd oder nachweisend tätig, ohne selbst Vertragspartner des Hauptvertrags (z. B. Kaufvertrag) zu werden.
Ein Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob ein Maklervertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, sobald ein notarieller Kaufvertrag über ein von der Maklerin angebotenes oder nachgewiesenes Objekt zustande kommt.
3. Angebote
Die Angebote der Maklerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage der ihr von Dritten – insbesondere von Eigentümern oder bevollmächtigten Personen – überlassenen Informationen. Die Maklerin bemüht sich um vollständige und zutreffende Angaben, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Zwischenverkauf oder -verwertung bleiben vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln. Sollte der Kunde bereits Kenntnis vom angebotenen Objekt haben, ist dies der Maklerin unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen ab Angebotszugang, schriftlich mitzuteilen – andernfalls gilt der Nachweis der Maklerin als ursächlich.
4. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, insbesondere Objektunterlagen, Daten zu Eigentümern, Lagepläne, Exposés oder Preisangaben, die dem Kunden durch die Maklerin übermittelt werden, sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte – insbesondere an potenzielle Käufer oder Berater – ist ausdrücklich untersagt, sofern nicht eine vorherige schriftliche Zustimmung der Maklerin vorliegt.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag (z. B. Kaufvertrag) zwischen dem Dritten und dem Eigentümer zustande, so ist der Kunde zur Zahlung der vollen in der jeweiligen Objektbeschreibung genannten Provision verpflichtet, als ob er selbst Vertragspartner geworden wäre.
5. Vorkenntnis
Der Kunde ist verpflichtet, der Maklerin unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm ein von ihr angebotenes Objekt bereits bekannt ist. Diese Mitteilung hat in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen und ist mit einem geeigneten Nachweis zu belegen. Unterbleibt diese Mitteilung innerhalb von drei Werktagen ab Angebotszugang, so gilt das Objekt als erstmalig durch die Maklerin nachgewiesen.
6. Provisionsanspruch und Fälligkeit
Ein Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit der Maklerin ein notarieller Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen.
Die Maklerin ist ausdrücklich berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer) provisionspflichtig tätig zu sein, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Eine entsprechende Offenlegung erfolgt rechtzeitig vor Vertragsschluss.
Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern dort keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Provision für den Käufer 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem im Kaufvertrag beurkundeten Gesamtkaufpreis.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung.
7. Haftung
Die Maklerin haftet dem Kunden gegenüber nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen.
Die Haftung der Maklerin ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Für Angaben Dritter, insbesondere Eigentümer oder Behörden, übernimmt die Maklerin keinerlei Haftung. Sie ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
8. Datenschutz
Die Maklerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Der Kunde willigt in die Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich ein. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website der Maklerin oder auf Anfrage in Textform.
9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Ist der Kunde Verbraucher und kommt der Maklervertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular) zustande, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Kunde wird über sein Widerrufsrecht vor Vertragsschluss in Textform belehrt. Die Maklerin beginnt ihre Tätigkeit frühestens nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und dem Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der gesetzlichen Frist.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Maklerin.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.